Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Schiffsführerschule Shipaholics e. U.
Inh. Alexander Grabner, BEd
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die über die E-Learning-Plattform unter lernen.shipaholics.at zwischen dem Anbieter und Verbraucherinnen und Verbrauchern (in der Folge „Kundin") über die Bereitstellung digitaler Lerninhalte abgeschlossen werden.
1.2 Vertragsgegenstand ist die zeitlich befristete Bereitstellung eines digitalen Zugangs zu Online-Lernmaterialien zur Vorbereitung auf die Schiffsführerscheinprüfung (in der Folge „Lernzugang"). Es handelt sich um ein digitales Produkt im Sinne des § 3 Z 4 FAGG; eine körperliche Lieferung findet nicht statt.
1.3 Vertragspartner sind ausschließlich Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG.
1.4 Alle in diesen Bedingungen gebrauchten Bezeichnungen gelten für Personen jeden Geschlechts.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Die Darstellung der Produkte auf der Plattform stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.
2.2 Der Vertragsabschluss erfolgt durch folgende Schritte:
- a) Auswahl des gewünschten Lernpakets durch die Kundin
- b) Eingabe der für die Zahlung erforderlichen Daten
- c) Bestätigung der wesentlichen Vertragsinhalte (Preis, Laufzeit, Löschhinweis) und der vorliegenden AGB
- d) Abschluss des Bestellvorgangs durch Klick auf den Kauf-Button („Jetzt kaufen" o.ä.)
- e) Automatische Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse
2.3 Der Vertrag kommt mit Absendung der Bestätigungs-E-Mail und Freischaltung des Lernzugangs zustande. Der Anbieter behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen; in diesem Fall wird der bezahlte Betrag unverzüglich rückerstattet.
2.4 Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird nicht gesondert gespeichert und ist nach Vertragsabschluss nicht mehr über die Plattform abrufbar. Die Kundin wird daher empfohlen, die Bestätigungs-E-Mail und diese AGB zu speichern.
§ 3 Lernzugang, Laufzeit und automatische Löschung
⚠️ WICHTIGER HINWEIS – BITTE VOR DEM KAUF LESEN
3.1 Laufzeit: Der Lernzugang wird für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Kaufdatum (= Datum der Zahlungsbestätigung) gewährt. Nach Ablauf dieser Frist endet der Zugang automatisch.
3.2 Automatische Kontoloschung: Nach Ablauf der 30-tägigen Zugangsfrist wird der WordPress-Account der Kundin auf der Plattform automatisch und unwiderruflich gelöscht. Dies umfasst:
- Alle Zugangsdaten (Benutzername, Passwort)
- Alle gespeicherten Lernfortschritte
- Alle Testergebnisse und Kursabschlüsse
- Alle sonstigen im Account gespeicherten Daten
Die Kundin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gelöschte Lernfortschritte nicht wiederhergestellt werden können.
3.3 Verlängerung: Eine Verlängerung des Zugangs ist durch erneuten Kauf möglich. Wird der Zugang vor Ablauf der 30-Tage-Frist verlängert, bleiben verbleibende Resttage erhalten und werden zur neuen Laufzeit addiert. Wird nach erfolgter Löschung erneut gekauft, wird ein neuer Account angelegt; eine Übernahme früherer Lernfortschritte ist technisch nicht möglich.
3.4 Der Anbieter sendet der Kundin spätestens 3 Tage vor Ablauf des Lernzugangs eine Erinnerung an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Das Unterbleiben dieser Erinnerung (z.B. durch Spam-Filter oder fehlerhafte E-Mail-Adresse) begründet keinen Anspruch auf Verlängerung oder Wiederherstellung gelöschter Daten.
3.5 Technische Voraussetzungen: Für die Nutzung des Lernzugangs sind ein internetfähiges Gerät sowie ein aktueller Webbrowser (z.B. Chrome, Firefox, Safari, Edge) erforderlich. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für die Kompatibilität mit veralteten Browsern oder Betriebssystemen.
§ 4 Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten
4.1 Grundsatz: Verbraucherinnen und Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach § 11 FAGG zu.
4.2 Erlöschen des Widerrufsrechts: Da der Lernzugang sofort nach Zahlungsbestätigung freigeschaltet wird, erlischt das Widerrufsrecht, wenn die Kundin im Bestellprozess ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung des Vertrags sofort begonnen wird, und zur Kenntnis genommen hat, dass sie damit ihr Widerrufsrecht verliert (§ 18 Abs 1 Z 11 FAGG).
4.3 Diese Zustimmung erfolgt durch aktives Setzen der entsprechenden Checkbox vor dem Kaufabschluss. Ohne diese Zustimmung ist ein Kauf über die Plattform nicht möglich.
4.4 Muster-Widerrufsformular (für den Fall, dass das Widerrufsrecht nicht erloschen ist):
An: Schiffsführerschule Shipaholics e.U., Breitwögerstraße 20, 4111 Walding, ahoi@shipaholics.at
Ich widerrufe hiermit den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf des folgenden digitalen Produkts: Bestellt am: [Datum] Name der Verbraucherin / des Verbrauchers: Anschrift: Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): Datum:
§ 5 Preise und Zahlung
5.1 Alle angegebenen Preise sind Endpreise. [HINWEIS FÜR ANBIETER: Hier je nach USt-Situation ergänzen: „Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer" ODER „Die Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer; als Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt."]
5.2 Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V. (Keizersgracht 126, 1015 CW Amsterdam, Niederlande). Akzeptierte Zahlungsmethoden sind auf der Checkout-Seite ersichtlich (z.B. Kreditkarte, Klarna, SEPA-Lastschrift).
5.3 Die Zahlung ist mit Abschluss des Bestellvorgangs fällig. Die Freischaltung des Lernzugangs erfolgt nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung automatisch.
5.4 Bei fehlgeschlagener Zahlung wird der Lernzugang nicht freigeschaltet; ein Vertrag kommt nicht zustande.
§ 6 Rechnungsstellung
6.1 Die Rechnung wird automatisch generiert und unmittelbar nach Zahlungsbestätigung an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.
6.2 Rechnungen erfüllen die Anforderungen nach § 11 UStG und enthalten insbesondere:
- Name und Anschrift des Anbieters
- Name und Anschrift der Kundin (optional)
- Rechnungsdatum und Leistungszeitraum (30 Tage ab Kaufdatum)
- Fortlaufende Rechnungsnummer (Format: JJJJ-PR1-NNNN)
- Beschreibung der erbrachten Leistung
- Entgelt und anwendbarer Steuersatz (bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung)
6.3 Die Kundin ist verpflichtet, eine zustellfähige E-Mail-Adresse anzugeben. Kann eine Rechnung aufgrund fehlerhafter Angaben nicht zugestellt werden, ist dies nicht dem Anbieter anzulasten.
§ 7 Verfügbarkeit und Gewährleistung
7.1 Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform (Richtwert: 99 % pro Monat außerhalb geplanter Wartungsfenster), übernimmt jedoch keine Garantie für eine ununterbrochene Verfügbarkeit.
7.2 Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab auf der Plattform angekündigt. Während Wartungsfensters wird die verbleibende Zugangsdauer nicht verlängert, es sei denn, die Ausfallzeit beträgt mehr als 24 Stunden innerhalb eines Kalendermonats.
7.3 Für Mängel an den digitalen Inhalten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des VGKG (Verbrauchergewährleistungsgesetz). Der Anbieter gewährleistet, dass die bereitgestellten Lernmaterialien dem vereinbarten und objektiv zu erwartenden Standard entsprechen.
§ 8 Nutzungsbedingungen und Urheberrecht
8.1 Der Lernzugang ist nicht übertragbar und ausschließlich zur persönlichen Nutzung durch die Kundin bestimmt. Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist untersagt.
8.2 Alle auf der Plattform bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Übungsfragen) sind urheberrechtlich geschützt. Die Kundin erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Lernzugangs. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt.
8.3 Bei missbräuchlicher Nutzung (z.B. Weitergabe der Zugangsdaten, automatisiertes Abrufen von Inhalten) ist der Anbieter berechtigt, den Lernzugang ohne Rückerstattung des Kaufpreises zu sperren.
§ 9 Haftung
9.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Der Anbieter übernimmt keine Haftung dafür, dass die Kundin nach Absolvierung des Lernprogramms die Schiffsführerprüfung besteht. Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung von Lernmaterialien, nicht das Prüfungsergebnis.
9.4 Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, die durch die automatische Löschung nach § 3 Abs 2 eintreten, wenn die Kundin rechtzeitig über das Ablaufdatum informiert wurde.
§ 10 Datenschutz und Datenverarbeitung
10.1 Mit dem Kauf eines Lernzugangs werden folgende Daten der Kundin verarbeitet:
- Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse (für Account, Rechnungsstellung, Kommunikation)
- Zahlungsdaten (werden ausschließlich durch Mollie verarbeitet; der Anbieter erhält keine vollständigen Zahlungsdetails)
- Lernfortschritte und Ergebnisse (nur für die Dauer des Lernzugangs)
10.2 Folgende Drittanbieter werden eingesetzt:
- Mollie B.V., Keizersgracht 126, 1015 CW Amsterdam, Niederlande – Zahlungsabwicklung (EU-konform, Auftragsverarbeitungsvertrag vorhanden)
- Brevo SAS (vormals Sendinblue), 7 rue de Madrid, 75008 Paris, Frankreich – E-Mail-Versand und CRM (EU-konform, Auftragsverarbeitungsvertrag vorhanden)
10.3 Für Rechnungs- und steuerrechtliche Zwecke werden Name, Adresse und Transaktionsdaten für 7 Jahre ab Rechnungsdatum gespeichert (§ 132 BAO, § 212 UGB), auch nach Löschung des Lernzugangs.
10.4 Alle weiteren personenbezogenen Daten (Lernfortschritte, Account-Daten) werden nach Ablauf der 30-tägigen Zugangsfrist automatisch gelöscht, sofern kein erneuter Kauf erfolgt.
10.5 Näheres zur Datenverarbeitung ergibt sich aus der Datenschutzerklärung unter [URL DER DATENSCHUTZERKLÄRUNG].
§ 11 Beschwerde und Streitbeilegung
11.1 Bei Beschwerden wende sich die Kundin zuerst an: ahoi@shipaholics.at. Der Anbieter bemüht sich, Beschwerden innerhalb von 5 Werktagen zu beantworten.
11.2 EU-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Anbieter ist [zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet / nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an einem solchen Verfahren teilzunehmen – ZUTREFFENDES WÄHLEN].
11.3 Alternativ steht die Schlichtungsstelle der Wirtschaftskammer Österreich (Internet Ombudsmann) zur Verfügung.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der allgemeine Gerichtsstand des Anbieters. Für Verbraucherinnen und Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich gilt § 14 KSchG (Wohnsitzgerichtsstand).
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.4 Änderungen dieser AGB werden der Kundin per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht die Kundin nicht innerhalb von 4 Wochen, gelten die geänderten AGB als genehmigt, wenn auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für laufende Verträge.
4. Voraussetzungen zur Teilnahme am Unterricht
4.1. Mit der Anmeldung bestätigt die Kundin, dass sie die Voraussetzungen für eine positive Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung für den Erwerb der angestrebten Schiffsführer•innenpatente und für das erfolgreiche Durchlaufen der allenfalls erforderlichen zweiten Ausbildungsphase erbringen muss, um eine gesetzeskonforme Ausbildung zu absolvieren.
4.2. Verfügt die Kundin zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht über eine verbindliche behördliche Entscheidung bzw. über das Ergebnis der vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchung betreffend die Voraussetzungen zur Erlangung des angestrebten Schiffsführer•innenpatents, so treffen sie die in Punkt 9.6 festgelegten Zahlungspflichten der sich daraus ergebenden vorzeitigen Endigung des Vertrags, wenn sie die oben genannten persönlichen Voraussetzungen nicht erbringt. Dasselbe gilt, wenn die Kundin die körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie die gesundheitliche Eignung für das erfolgreiche Durchlaufen der allenfalls erforderlichen zweiten Ausbildungsphase nicht erbringt.
4.3. Besteht der begründete Verdacht, dass die Kundin unter Einfluss von Alkohol, Suchtmitteln oder diesen in ihrer Wirkung gleichkommenden, die Fahrtüchtigkeit und/oder die Verkehrszuverlässigkeit negativ beeinflussenden Mitteln steht, so wird sie vom theoretischen und praktischen Unterricht bzw. im gegebenen Fall vom Besuch der Module der zweiten Ausbildungsphase ausgeschlossen.
5. Theoretischer Unterricht
5.1. Der vollständige Besuch eines den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden theoretischen Unterrichtes ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Ausstellung der Schiffsführer•innenpatente lt. §141 SchFG. Daher obliegt der Kundin die vollständige Absolvierung des den theoretischen Teil der Ausbildung insgesamt abdeckenden Gruppenkurses. Da die Anwesenheit jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sind Ausnahmen nach schriftlicher Absprache möglich.
5.2. Für den Fall, dass die Kundin verpflichtend zu besuchende Teile des Unterrichts, aus welchen Gründen auch immer versäumt, hat sie diese innerhalb eines anderen geschlossenen Gruppenkurses, nötigenfalls auch an einem anderen Ort, nachzuholen. Die Schiffsführer•innenschule ist berechtigt, von der Kundin Entgelt nach dem Fahrschultarif zu verlangen, wenn der Grund des Versäumens nicht in ihrer Sphäre lag.
6. Praktischer Unterricht (Fahrausbildung)
6.1. Voraussetzung für den Beginn der praktischen Fahrausbildung im Rahmen einer Führerscheinausbildung ist die festgestellte körperliche und geistige Eignung, sowie die Absolvierung des ersten theoretischen Kursteiles (soweit nicht anders vereinbart). Die Einhaltung allenfalls von der Behörde erteilter Bedingungen oder Auflagen obliegt der Kundin. Alle sich aus der Nichteinhaltung von der Behörde erteilter oder gesetzlich bestehender Bedingungen oder Auflagen durch die Kundin ergebenden Rechtsfolgen sind von der Kundin zu tragen.
6.2. Die Benutzung der Schulfahrzeuge und Schulungseinrichtungen ist der Kundin nur im Beisein eines Beauftragten der Schiffsführer•innenschule gestattet. Den Anordnungen dieses Beauftragten ist Folge zu leisten.
6.3. Die Dauer einer Unterrichtseinheit (Fahrlektion) beträgt 50 Minuten. Der Preis der Fahrlektion richtet sich nach den bei Vertragsabschluss geltenden Tarifbestimmungen. Bei der Fahrausbildung ist den Anordnungen der Fahrlehrer•in unbedingt Folge zu leisten. Ein Schadenersatzanspruch der Schiffsführer•innenschule bei Zuwiderhandeln durch die Kundin ergibt sich nach den Bestimmungen des Schadenersatzrechts.
6.4. Die Fahrlektion beginnt am Standort oder am Übungsplatz der Schiffsführer•innenschule und endet dort.
6.5. Wird eine Fahrlektion auf Wunsch der Kundin an einem anderen Ort begonnen und/oder beendet, ist die Wegzeit des Fahrlehrers zwischen diesen Orten und dem Standort der Schiffsführer•innenschule einzurechnen. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen über die Ausbildung nimmt die Kundin zur Kenntnis, dass in diesen Fällen die Netto–Ausbildungszeit insgesamt die jeweils für die angestrebte Ausbildung festgelegte Mindestausbildungszeit nicht unterschreiten darf.
6.6. Das Mitfahren Dritter im Schulfahrzeug während der Fahrlektionen ist nur mit Zustimmung der Fahrschulleitung gestattet. Gleiches gilt für die Mitnahme von Tieren. Die Fahrschule ist berechtigt, die Zustimmung zu verweigern, wenn dadurch das Ziel Fahrausbildung oder allgemein die physische oder psychische Leistungsfähigkeit oder die Aufnahmefähigkeit der Kundin beeinträchtigt würde.
6.7. Absagen von Fahrlektionen oder Wiederholungskursen durch die Kundin ist nur im Einvernehmen mit der Schiffsführer•innenschule persönlich, schriftlich (einlangend), per Telefax oder per E-Mail an die Schiffsführer•innenschule (mit Lesebestätigung durch die Fahrschule) ohne weitere Kosten möglich. Bei verspäteten Absagen treten die in Punkt 9.8 angeführten Kostenfolgen ein.
7. Zweite Ausbildungsphase, Ergänzungsausbildung, Kursvermittlung
7.1. Für die zweite Ausbildungsphase oder eine Ergänzungsausbildung sind die Bestimmungen über die Voraussetzungen zur Teilnahme am Unterricht sowie die Bestimmungen zum theoretischen und praktischen Unterricht (Punkte 4 bis 6) sinngemäß anzuwenden.
7.2. Absolviert die Kundin die zweite Ausbildungsphase oder eine Ergänzungsausbildung, wird davon ausgegangen, dass sie die für das bereits erteilte Schiffsfführer•innenpatent erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Bei begründeten Zweifeln darüber kann der Abschluss und/oder Erfüllung des Ausbildungsvertrags von einer mit einer Fahrlehrer•in zu absolvierenden Probefahrt abhängig gemacht werden.
7.3. Fehlen die Voraussetzungen für die zweite Ausbildungsphase, so sind diese von der Kundin nachzuholen.
7.4. Die Kundin hat dafür zu sorgen, dass etwaig vorgeschriebene Fristen, in denen die zweite Ausbildungsphase stattzufinden hat, eingehalten werden. Zu diesem Zweck hat die Kundin rechtzeitig vor Ablauf der Fristen konkrete Termine für die Durchführung der vorgeschriebenen Ausbildungsmodule zu vereinbaren.
7.5. Die Schiffsführer•innenschule trifft keine wie immer geartete Nachforschungspflicht oder Haftung für die Einhaltung etwaiger Fristen einer ergänzenden oder zweiten Ausbildungsphase durch die Kundin. Die Kundin ist für die Einhaltung der Fristen selbst verantwortlich.
7.6. Bei durch die Schiffsführer•innenschule vermittelten Kurse gelten die AGB des vermittelten Betriebes.
8. Prüfung
8.1. Nach Absolvierung des praktischen und theoretischen Unterrichts im Umfang des gebuchten Ausbildungspakets hat die Schiffsführer•innenschule der Kundin im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde in angemessenem Zeitraum einen Prüfungstermin anzubieten.
8.2. Die Anmeldung zur behördlichen Fahrprüfung erfolgt durch die Schiffsführer•innenschule.
8.3. Die Einteilung der Plätze bei Prüfungsterminen erfolgt durch die Schiffsführer•innenschule.
8.4. Hält die Kundin nach Mitteilung des Prüfungstermins an sie nicht sämtliche Terminvereinbarungen ein, so kann die Schiffsführer•innenschule die der Kundin gemachte Prüfungsterminzusage zurücknehmen.
8.5. Absagen von behördlichen Prüfungsterminen sind bis zu 14 Werktage vor dem Termin schriftlich (einlangend), persönlich, per Telefax oder per E-Mail (mit Lesebestätigung) an die Schiffsführer•innenschule ohne weitere Kosten möglich. Später erfolgende Absagen oder das Nichterscheinen zum Prüfungstermin, aus welchen in seiner Interessenssphäre auch immer liegenden Gründen (z.B. Erkrankung, Unfall) der Kundin, berechtigen die Schiffsführer•innenschule zur Verrechnung des laut Tarif vorgesehenen Leistungsentgelts.
8.6. Zur behördlichen Fahrprüfung hat die Kundin einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen.
8.7. Vertragsgegenstand ist die Vorbereitung zur Fahrprüfung, nicht die erfolgreiche Ablegung der Fahrprüfung selbst. Aus dem bloßen Umstand des Nichtbestehens der Fahrprüfung können daher keine Ansprüche abgeleitet werden. In diesem Fall kann entweder die Ausbildung entsprechend den bei der Prüfung festgestellten Defiziten in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen der Punkte 4 bis 6 wiederholt oder das Vertragsverhältnis beendet werden.
8.8. Die Anmeldung zur Ergänzungsprüfung Fahrgastbeförderung obliegt der Kundin.
9. Ausbildungskosten; Verrechnung; Zahlungsverzug; Kosten versäumter Termine
9.1. Die Ausbildungskosten bestimmen sich nach dem für die Ausbildungs- und Leistungspakete bei Vertragsabschluss gültigen Tarif laut Aushang. Sämtliche behördlichen Abgaben und Gebühren, die Kosten für die ärztliche Untersuchung, ärztliche Fachgutachten und/oder psychologische Gutachten sowie der Erste-Hilfe-Kurs sind nicht Gegenstand des Ausbildungauftrags und von der Kundin gesondert zu bezahlen. Alle Preise sind aufgrund der Kleinunternehmer•innenregelung ohne Umsatzsteuer.
9.2. Bei Vertragsabschluss hat die Kundin eine Anzahlung in der Höhe von € 100,- zu leisten. Ist diese Anzahlung durch Teilleistungen der Schiffsführer•innenschule aufgebraucht, hat die Kundin auf Aufforderung der Schiffsführer•innenschule weitere Anzahlungen in der Höhe der voraussichtlich anfallenden Ausbildungskosten bzw. der Kosten der zweiten Ausbildungsphase zu bezahlen. Der gesamte Kursbetrag muss spätestens 1 Tag vor Ausbildungsbeginn am Konto der Schiffsführer•innenschule Shipaholics einlangen.
9.3. Vor Antritt zur Fahrprüfung erfolgt über die bis zu diesem Termin angefallenen Ausbildungskosten eine Zwischenabrechnung durch die Schiffsführer•innenschule. Ergibt sich bei dieser Zwischenabrechnung ein Saldo zugunsten der Schiffsführer•innenschule, so ist der ausstehende Betrag vor Antritt zur behördlichen Fahrprüfung von der Kundin zu entrichten. Ein Saldo zu Gunsten der Kundin wird von der Schiffsführer•innenschule nach bestandener Fahrprüfung zurückerstattet.
9.4. Ist die zweite Ausbildungsphase nicht Bestandteil des Ausbildungsauftrages, so sind die obigen Bestimmungen sinngemäß anzuwenden, wobei die Schiffsführer•innenschule anstatt einer Zwischenabrechnung eine Endabrechnung zu legen hat.
9.5. Im Fall des Vertragsendes gemäß Punkt 3.4 wird ein Kostenersatz in der Höhe von 5% der Summe von Anmeldegebühren, Versicherung und jeweils gebuchtem Ausbildungspaket verrechnet, mindestens jedoch €100,-
9.6. Im Fall des Vertragsendes gemäß Punkt 3.5 (Nichterfüllung der persönlichen Voraussetzungen für die Zulassung zur Fahrprüfung) hat die Kundin die bis zu seiner Mitteilung an die Schiffsführer•innenschule die von ihm bis dahin in Anspruch zu nehmenden bzw. genommenen Leistungen zu bezahlen, mindestens jedoch € 100,-
9.7. Bei Zahlungsverzug kann die Schiffsführer•innenschule der Kundin ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 5 % p.a. über dem gesetzlichen Basiszinssatz zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Die Schiffsführer•innenschule ist bei Zahlungsverzug berechtigt, ihre Leistungen gegenüber der Kundin bis zur vollständigen Bezahlung des Außenstandes auszusetzen.
9.8. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen für den konkreten Fall nichts anderes bestimmt ist, ist die Schiffsführer•innenschule berechtigt, bei nicht erfolgter Inanspruchnahme vereinbarter Leistungen/Teilleistungen, welche durch die Kundin, aus welchen in seiner Interessenssphäre liegenden Gründen auch immer (z.B. Krankheit, Unfall) versäumt wurden, den im Tarif jeweils für diese Leistung/Teilleistung vorgesehenen Preis zu verrechnen. Eine schriftliche und einvernehmliche Absprache mit der Schiffsführer•innenschule im Vorfeld ist jedoch möglich und muss von der Schiffsführer•innenschule nachweislich bestätigt werden.
10. Erfassung der Kundinnendaten; Datenschutz
10.1. Mit der Anmeldung erteilt die Kundin die datenschutzrechtliche Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung der Angaben zu ihrer Person durch die Schiffsführer•innenschule nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
10.2. Die Kundin betreffende personenbezogene Daten dienen ausschließlich dem Betriebszweck der Schiffsführer•innenschule und werden vertraulich behandelt. Sie werden nur in dem für die zur Administration während der Ausbildung und die Erfüllung des Ausbildungsvertrags erforderlichen Vorgänge unbedingt erforderlichen Umfang verarbeitet. Die Kundin kann danach jederzeit die Löschung ihrer Daten beantragen.
10.3. Eine Übermittlung der Kundinnendaten im jeweils erforderlichen Umfang erfolgt im Rahmen des Ausbildungsvertrages und der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich an die jeweils zuständigen Behörden. Ansonsten wird eine Weitergabe der Kundinnendaten an Dritte ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen ist die Speicherung von Daten über Dienste, die zur Datenverarbeitung benötigt werden (Shipaholics verwendet Sendinblue & SuperSaas; nähere Infos unter https://de.sendinblue.com/ und https://www.supersaas.de/).
10.4. Die Kundin verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrags jede Änderung ihrer in der Anmeldung angegebenen Daten, wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail- Adresse unverzüglich mitzuteilen.
11. Haftung
11.1. Die Schiffsführer•innenschule ist ausschließlich zur Vermittlung der für die jeweilige Prüfung erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen des SchFG und der SchBV und im Umfang des abgeschlossenen Ausbildungsvertrags verpflichtet. Sie übernimmt aber keine Haftung für einen nicht eingetretenen Prüfungserfolg.
11.2. Weiters übernimmt die Schiffsführer•innenschule keine Haftung für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen der Kundinnen während der Teilnahme an der theoretischen oder praktischen Ausbildung, sofern der Schiffsführer•innenschule bzw. ihren Beauftragten nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Im Übrigen ist jede Haftung der Schiffsführer•innenschule ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Personenschäden oder um vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden handelt.
11.3. Die Schiffsführer•innenschule übernimmt keine Haftung im Zusammenhang mit an Dritte vermittelten Kursen. Es gelten die AGB des vermittelten Unternehmens.
12. Rechtsform; Gerichtsstand
12.1. Inhaber der Schiffsführer•innenschule ist Alexander Grabner, BEd, Rechtsform Einzelunternehmen, eingetragen im Firmenbuch des LG Linz (HG Wien) unter der Firmenbuchnummer FN571358h.
12.2. Für Streitigkeiten aus dem Ausbildungsvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Standort der Schiffsführer•innenschule zuständigen Gerichtes vereinbart. Ist die Kundin ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und hat die Kundin im Inland ihren Hauptwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ist sie im Inland beschäftigt, so gilt diese Gerichtsstandvereinbarung nur dann, wenn der Sitz der Schiffsführer•innenschule im Sprengel des Hauptwohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung der Kundin liegt.
WICHTIGER HINWEIS: Zur praktischen Fahrprüfung können gemäß § 147 SchFG nur Kandidatinnen zugelassen werden, die mindestens 18 Jahre alt sind, geistig und körperlich geeignet sind und den Erste-Hilfe-Kurs sowie die erforderliche Fahrpraxis abgeschlossen haben.
Fassung vom: 9. Mai 2026